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BVerwG, 10.09.1990 - 7 B 117.90 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beurteilungsspielraum bei der Überprüfung von Prüfungsentscheidungen
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 05.04.1989 - 9 A 35/88
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.07.1990 - 10 L 221/89
- BVerwG, 10.09.1990 - 7 B 117.90
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
Auszug aus BVerwG, 10.09.1990 - 7 B 117.90
Soweit die Beschwerde eine Abweichung der Entscheidung des Berufungsgerichts von dem Urteil des beschließenden Senats vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - geltend macht (ergänzende Beschwerdeschrift S. 5), fehlt es schon an der Darlegung, inwiefern das Berufungsgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der einem in dem bezeichneten Urteil aufgestellten Rechtssatz widerspricht. - OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1990 - 1 B 2/90
Neue Streitwerttabelle für öffentlich-rechtliche Baustreitigkeiten
Auszug aus BVerwG, 10.09.1990 - 7 B 117.90
[D]ie Streitwertfestsetzung [beruht] auf § 14 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG (zur Streitwertpraxis des Senats vgl. NVwZ 1989, 1042 Stichwort: "Prüfungsrecht").
- BVerwG, 15.10.1990 - 7 ER 103.90
Rechtsmittel
Die Streitwertfestsetzung in dem Beschluß vom 10. September 1990 - BVerwG 7 B 117.90 - wird gemäß § 25 Abs. 1 Satz 3 GKG geändert.